HIV & Recht

 

Artikel 3 Grundgesetzbuch

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Auszug aus dem Grundgesetzbuch)

Artikel 3 des Grundgesetzes gibt einem prinzipiell erst einmal ein zustimmendes Gefühl, juristisch gesehen auf der sicheren Seite zu stehen. Dennoch kann es passieren, dass Menschen mit einer HIV-Infektion vor besonderen juristischen Herausforderungen stehen. Hierbei wollen wir neben dem Grundgesetz auf die besonderen Bereiche des Antidiskriminierungsgesetzes, des Arbeitsrechtes (AGG) bis hin zum Strafrecht hinweisen.

AGG

Was ist das AGG? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder aber auch AGG genannt, hat als Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG findet seine Anwendung im Arbeitsrecht wieder und kann auch bei einer Benachteiligung mit einer HIV-Infektion seine Geltung finden.

Wir haben für euch ein paar Links zusammengefasst, die ihr euch bei Bedarf einmal durchlesen könnt.

Ansprechpartner der Deutschen AIDS-Hilfe e.V.:

Wichtiges rund ums Thema HIV & Recht:

Reisen mit HIV:

Bei konkreten oder vertraulichen Fragen hilft Euch die Aidshilfe Eurer Nähe gerne weiter, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Vielleicht hilft es euch auch, wenn ihr euch im Forum darüber austauscht?


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